Allgemeines

Die Kosten für unsere Bewohnerin/den Bewohner setzen sich aus der sogenannten Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag zusammen. Die Hotelkomponente beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung.

Der Pflegezuschlag ergibt sich aus der jeweiligen Pflegestufe. Der Pflegezuschlag ist höher als das Pflegegeld, weil der Aufwand für die Pflegeleistungen mit dem Pflegegeld nicht vollständig abgedeckt ist.

Sollte sich die Pflegestufe ändern, bitten wir Sie, dies der Heimleitung umgehend mitzuteilen und eine Kopie des entsprechenden Bescheides vorzulegen. Wenn notwendig, wird ein Ansuchen um Erhöhung der Pflegestufe im LPZ durchgeführt.

Gültig ab 01.01.2023

Aktuelle Tagsätze LPZ Mürzzuschlag

Preise verstehen sich exkl. MWSt: lt § 10 Abs 2 Zi 8 UStG ist zuzüglich ein ermäßigter Steuersatz von 10 % zu verrechnen.

Die Tarife sind auch für Selbstzahler, also Personen, die sich bei uns in Kurzzeitpflege befinden, gültig.

Pflegestufe

Grundleistung

Pflegezuschlag

Tagsatz

1

€ 71,21

€ 18,75

€ 89,96

2

€ 71,21

€ 29,73

€ 100,94

3

€ 71,21

€ 47,55

€ 118,76

4

€ 71,21

€ 72,51

€ 143,72

5

€ 71,21

€ 89,15

€ 160,36

6

€ 71,21

€ 103,83

€ 175,04

7

€ 71,21

€ 109,95

€ 181,16

Aktuelle Tagsätze LPZ Mürzzuschlag (Gültig ab 01.01.2023)

Pflegestufe 1

  • 71,21 € Grundleistung
  • 18,75 € Pflegezuschlag
  • 89,96 € Tagsatz

Pflegestufe 2

  • 71,21 € Grundleistung
  • 29,73 € Pflegezuschlag
  • 100,94 € Tagsatz

Pflegestufe 3

  • 71,21 € Grundleistung
  • 47,55 € Pflegezuschlag
  • 118,76 € Tagsatz

Pflegestufe 4

  • 71,21 € Grundleistung
  • 72,51 € Pflegezuschlag
  • 143,72 € Tagsatz

Pflegestufe 5

  • 71,21 € Grundleistung
  • 89,15 € Pflegezuschlag
  • 160,36 € Tagsatz

Pflegestufe 6

  • 71,21 € Grundleistung
  • 103,83 € Pflegezuschlag
  • 175,04 € Tagsatz

Pflegestufe 7

  • 71,21 € Grundleistung
  • 109,95 € Pflegezuschlag
  • 181,16 € Tagsatz

Zusatzleistungen und Zuschläge

Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht in der Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag enthalten sind, wie zum Beispiel  Rezeptgebühr, Apotheken- und Drogerieartikel, Friseur, Fußpflege oder Massagen. Diese Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer, daher wird ein Einzelzimmerzuschlag von 6 Euro pro Tag verrechnet (zusätzlich 10% MWSt.).

Ausnahme: Einer Bewohnerin/einem Bewohner ohne eigenen Pensionsanspruch darf der Einzelzimmerzuschlag nicht verrechnet werden, wenn die Person Sozialhilfe bezieht und ein Einbettzimmer auf Grund eines begründeten Bedarfs zur Verfügung zu stellen ist.

Häufige Fragen

Welchen Betrag müssen Heimbewohner selber leisten?
Max. 80% der Pension und 80% des Pflegegeldes werden zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen.

Was ist, wenn die Pflegeheimkosten mit dem Einkommen etc. nicht bezahlt werden können?
Im Sinne des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes liegt dann eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit vor. Somit kann ein Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs durch Übernahme der Heimkosten gestellt werden.

Was kostet die Kurzzeitpflege?
€ 80/Tag inkl. 10 % MWst. (entspricht der Grundleistung € 73,40 + Einzelbettzimmerzuschlag € 6,60) + Pflegezuschlag

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen auch unsere Kolleginnen aus der Heimverwaltung gerne zur Verfügung:

Frau
Eva Rinnerhofer

Tel.: +43 (3852) 30886 7903
Fax: +43 (3852) 30886 7905
Mail: eva.rinnerhofer@kages.at


Frau
Maria Dornhofer

Tel.: +43 (3852) 30886 7902
Fax: +43 (3852) 30886 7905
Mail: maria.dornhofer@kages.at


Frau
Karin Kulmer

Tel.: +43 (3852) 30886 7902
Fax: +43 (3852) 30886 7905
Mail: karin.kulmer@kages.at


Frau
Melanie Windhaber

Tel.: +43 (3852) 2080 7004
Fax: +43 (3852) 2080 7007
Mail: melanie.windhaber@kages.at